Der FAV
Gem. Thüringer Verordnung zur nochmaligen Verschärfung außerordentlicher Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2, zur Verlängerung der allgemeinen Infektionsschutzregeln sowie zur Verlängerung und Änderung der Fünften Thüringer Quarantäneverordnungv vom 9. Januar 2021 §9b (2) dürfen Ergänzungslehrgänge und Zusatzqualifikation ünabhängig der Prüfungsrelevanz ab dem 11.01.2021 in Präsenz durchgeführt werden.
Das heißt, die bereits geplanten Lehrgänge ab dem 11.01.2021 finden nach der jetzigen Verordnung planmäßig statt. Änderungen werden wir Ihnen im Einzelfall ab der 02. KW 2021 mitteilen.
Wir wünschen einen guten Start in das neue Jahr und vor allem, bleiben SIE gesund. Danke für Ihr Verständnis und die gute Zusammenarbeit.
Ihr Team vom FAV WAK e.V.
Fon (0 36 95) 85 88 98-0
Fax (0 36 95) 85 88 98-28
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