Der FAV
Die nachfolgende Verordnung des Thüringer Ministeriums bedeutet die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts ab dem 07.05.2020. Wir beginnen, in Absprache mit den Bildungspartnern, in der 20. KW 2020 (11.05.2020) für alle Auszubildenden die Im Jahr 2020 an Zwischenprüfungen und Abschlussprüfungen teilnehmen. Die Einladungen werden wir kurzfristig an die Unternehmen versenden. Auf die bereits geplanten Online-Lehrgänge hat diese Änderung keinen Einfluss.
ÄNDERUNG!
Zweite Thüringer Verordnung zur Verlängerung und Änderung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 Vom 2. Mai 2020.
§8 (1e) Bildungseinrichtungen und Bildungszentren der beruflichen Aus- und Fortbildung, die mit Maßnahmen zur Vorbereitung und Durchführung von Aus- und Fortbildungsprüfungen der zuständigen Stellen nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung befasst sind, einschließlich der zugehörigen Internate und Wohnheime dürfen ab dem 7. Mai 2020 öffnen. In der beruflichen Ausbildung und Umschulung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung gilt Satz 1 für die Vorbereitung und Durchführung der Abschlussprüfungen im laufenden Ausbildungsjahr. In der beruflichen Fortbildung mit anerkanntem Abschluss und für Sach- und Fachkundeprüfungen aufgrund staatlicher Anforderungen für die Berufsausübung gilt Satz 1 für die Vorbereitung und Durchführung von Prüfungen, die bis Ende des Jahres 2020 vorgesehen sind. Die Bildungseinrichtungen nach Satz 1 müssen die Beachtung und Einhaltung der Hygienevorschriften nach § 3 Abs. 5 und § 4 Satz 1 bis 3 sicherstellen. Eine Steuerung und Begrenzung des Zugangs ist insbesondere in kleinen und beengten Gebäuden erforderlich. Die in Satz 1 genannten Einrichtungen erstellen ein Schutzkonzept für die Beachtung und Einhaltung der Hygienevorschriften.
Fon (0 36 95) 85 88 98-0
Fax (0 36 95) 85 88 98-28
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